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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten gewerbliche Vermietungsgesellschaften und Vermieter in sämtlichen Belangen der Vermietung entwickelter oder erworbener Immobilien.

Im Vordergrund steht dabei die Durchsetzung der Interessen gewerblicher und privater Vermieter und Verpächter. Gleichermaßen bedeutend ist die Beratung und Betreuung von Verwaltungsgesellschaften und Verwaltern sowie Miteigentümern in Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaften in allen Problembereichen dieser Rechtsgestaltung.

Leistungsbereiche:

  • Beratung vor Abschluss eines Mietvertrages/Pachtvertrages
  • laufende mietrechtliche Beratung für Vermieter und Mieter
  • Durchsetzung von Miet-und Pachterhöhungsansprüchen
  • Vermieterinkasso
  • Führung von Rechtsstreitigkeiten, z.B. Räumungs- und Zahlungsprozessen
  • Zwangsvollstreckung