Der Einsatz von IT- und EDV-Systemen hat in den vergangenen 25 Jahren erheblich zur Effizienzsteigerung von Unternehmen beigetragen.
Themen wie E-Commerce, Onlinemarketing und Datenschutz sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Das IT-Recht ist der ständigen
technologischen Weiterentwicklung unterworfen und erfordert daher neben den Kenntnissen der juristischen Besonderheiten auch ein fundiertes
Verständnis der technischen Zusammenhänge.
Das IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie, die viele Rechtsgebiete berührt. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Beratung im IT-Recht ohne
fundierte Kenntnisse in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts, des Telekommunikationsrechts und des Datenschutzrechts
heute nicht mehr leistbar ist. Deshalb arbeiten unsere Spezialisten interdisziplinär zusammen.
Neben klassischen IT-Unternehmen beraten wir IT-Abteilungen von Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und Privatpersonen.
Leistungsbereiche:
- Erstellung von AGB; Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen in den Bereichen Informationstechnologie und Technologietransfer, insbesondere Software-, Hardware- und Lizenzverträge
- Beratung und Betreuung von IT-Projekten, etwa IT-Outsourcing oder Software-Escrow
- Betreuung von Internetauftritten, Webshops und Firmenpräsenzen
- Prüfung von Konkurrenzverhalten auf seine Rechtmäßigkeit, etwa auf die Vereinbarkeit mit Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzvorschriften oder Jugendschutzbestimmungen
- Abwehr oder Aussprache von Abmahnungen, z.B. im Bereich des Urheberrechts, Wettbewerbsrechts, Markenrechts oder wegen Äußerungen im Internet
- Reputationsmanagement: Schutz des Persönlichkeitsrechts in sozialen Netzwerken; Löschung von rechtswidrigen Beiträgen/Rezensionen auf Bewertungsplattformen